Nennung des Kundennamens, der Position und der Firma
Beschreibung des Projektinhalts
Verlinkung zum Projekt (sofern öffentlich zugänglich)
Verwendung von Kundenfeedback und Zitaten
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren kein Einvernehmen hergestellt werden können oder die Mediation inhaltlich scheitern, können frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angefallenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können in einem nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
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